Die Tutzinger Straße wird jetzt eine
Im Juli 2020 umrundeten mehrere Ortsgruppen des Allgemeinen Deutschen Fahrrad Clubs (ADFC) den Starnberger See, um Vorzüge und Schwachstellen der sogenannten Fürstenseerunde aufzuspüren. Auch in Seeshaupt wurden sie vom Ersten Bürgermeister und Gemeinderäten auf dem Rad begleitet. Dabei kam die gewaltige Lücke im Radwegenetz vor Ort zur Sprache und Bürgermeister Fritz Egold deutete an, dass in der kürzlich an die Gemeinde übergebenen Tutzinger Straße nun mehr Sicherheit und Komfort für Radler möglich sei.
Nach zahlreichen Vorgesprächen präsentierte Andrea Wittkuhn vom Ordnungsamt der Gemeinde dem Referat Verkehr im Herbst die Idee Fahrradstraße. Für gut befunden beschloss dann im November der Gemeinderat die Tutzinger Straße von der Weilheimer Straße bis zum Abzweig nach Schloss Seeseiten in eine Fahrradstraße umzuwidmen und Kraftfahrzeuge und Krafträder mit berechtigten Anliegen nach wie vor einfahren zu lassen. Rechtzeitig vor der neuen Radlsaison wird der Bauhof jetzt die neuen Schilder montieren.
Aber was ist eine Fahrradstraße?
Eine Fahrradstraße ist eine ausdrücklich für Radfahrer*innen vorgesehene Straße. Hier haben sie Vorrang und dürfen nebeneinander fahren. Andere Fahrzeuge dürfen die Straße benutzen, wenn sie laut Zusatzschild zugelassen sind. Autos und Motorräder müssen sich dem Tempo des Radverkehrs anpassen. Als Höchstgeschwindigkeit gilt Tempo 30. Radfahrer dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, müssen Autofahrer die Geschwindigkeit weiter verringern.
Was dürfen Radfahrer*innen?
Sie dürfen nebeneinander fahren – das ist ausdrücklich erlaubt. Den Fußgängern gehören die Gehwege. Radelnde Kinder unter acht Jahren müssen auch in einer Fahrradstraße auf dem Gehweg fahren. Ihre erwachsenen Begleiter*innen dürfen diesen dann auch nutzen. Es gilt rechts vor links, wenn nichts anderes angeordnet ist.
Und die anderen Verkehrsteilnehmer*innen?
Zusätzliche Schilder, wie zum Beispiel „Anlieger frei“ oder „Pkw frei“, erlauben, die Straße zu befahren und die Parkplätze zu nutzen, aber Radfahrer haben Priorität. Ein Ziel ist auch, den motorisierten Durchgangsverkehr auf passendere Straßen zu lenken. Autos und Motorräder dürfen Radfahrer überholen, wenn ein Sicherheitsabstand von 1,50 Metern eingehalten werden kann. Bei fünf Meter Fahrbahnbreite können Autos Einzelradler auf der Gegenfahrspur überholen, wenn eine ausreichend lange Sicht gegeben ist und ohne Gegenverkehr. Die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ist beim Überholvorgang und der Überholdauer zu berücksichtigen.
Gute Gründe für mehr Fahrradstraßen:
Lebensqualität – Fahrradstraßen sind leiser und gesünder. Weniger Lärm und Abgase bedeuten bessere Luft für alle und einen höheren Wohnwert in der Umgebung und mehr Genuss im Biergarten.
Sicherheit – Fahrradstraßen sind für die Radler*innen sicherer. Autos dürfen hier nur langsam und mit besonderer Rücksicht fahren. Und Radler*innen bleiben lieber auf der bequemen Straße und drängen sich sich nicht auf Gehwege oder Promenaden.
Entschleunigung – In Fahrradstraßen lässt es sich entspannter radeln, man darf sogar nebeneinander fahren.
Wertschätzung – Fahrradstraßen motivieren. Sie zeigen Radfahrer*innen, dass sie als Verkehrsteilnehmer anerkannt und wertgeschätzt werden.
Die erste Seehaupter Fahrradstraße kanalisiert den Freizeitradverkehr in Seeshaupt und ist ein guter Anfang die Radweglücken um den Fürstensee zu schließen. Sie gibt dem umweltverträglicheren Radverkehr deutlich Vorrang und setzt ein sichtbares Zeichen im Fahrrad-Netz für den Ort.
Fahrradstraßen – Für ein neues, sicheres Miteinander im Verkehr